Lokale Anreize und Förderprogramme für Luzern

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Für in der Schweiz registrierte Firmen stehen dir unabhängig von deinem Firmensitz folgende finanzielle Anreize zu (für Privatpersonen und öffentliche Institutionen geben wir dir gerne persönlich Auskunft):

Einmalvergütung von Pronovo

Gilt in der ganzen Schweiz.

bis 100kWp

100-150kWp

mehr als 150kWp

Eigenverbrauch

KLEIV

GREIV

Volleinspeisung / ohne Eigenverbrauch

HEIV

HEIV-Auktion

KLEIV: Einmalvergütung für Eigenverbrauchs-Solaranlagen bis 100kWp
Die Förderung beträgt maximal 30% der Referenzkosten, für integrierte Anlagen ca. 10% mehr. Zur Berechnung

GREIV: Einmalvergütung für Eigenverbrauchs-Solaranlagen ab 100kWp
Maximal 30% der Referenzkosten, für integrierte Anlagen wird ein höherer Satz für den Teil unter 100 kW gewährt. Zur Berechnung

HEIV: Einmalvergütung für Solaranlagen bis 150kWp ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung)
Die Förderung deckt bis zu 60% der Referenzkosten. Zur Berechnung

HEIV-Auktion: Förderung von Solaranlagen ab 150kWp ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung)
Es kann zwischen einer Auktionen zur Einmalvergütung oder seit 2025 zur gleitenden Marktprämie (GMP) mit einer fixen Vergütungsdauer von 20 Jahren gewählt werden.

Zusätzlicher Bonus: Für Anlagen mit einer Neigung von über 75° (also auch Fassadenanlagen), einem Standort über 1500 m.ü.M., für Parkflächen sowie für gebäudeintegrierte Anlagen gib es einen entsprechenden Bonus welcher zur Einmalvergütung oder der gleitenden Marktprämie addiert wird.

Stiftung Schweizer Berghilfe

Ein Gesuch wird bei der Schweizer Berghilfe gestellt, wobei folgende Leitkriterien wichtig sind.

Es wird nur eine Restfinanzierung von geplanten Investitionen evaluiert, also nach Ausschöpfen der Eigenmittel, öffentlicher Fördergelder und Bankkredite.

Es werden nur im Berggebiet ansässige landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen und Gemeinschaften (Korporationen, Genossenschaften, Vereine, Burgergemeinden, etc.) berücksichtigt.

Hier gibt es weitere Informationen Mehr erfahren

Gemeinde

Baldegg

Beschreibung

Hochdorf Bauamt Hauptstrasse 3 6280 Hochdorf 041 914 17 77 bvu@hochdorf.ch Website Der Förderbeitrag beträgt 500 Fr. (jährlich max. 5000 Fr.)

Gemeinde

Hochdorf

Beschreibung

Hochdorf Bauamt Hauptstrasse 3 6280 Hochdorf 041 914 17 77 bvu@hochdorf.ch Website Der Förderbeitrag beträgt 500 Fr. (jährlich max. 5000 Fr.)

Gemeinde

Horw

Beschreibung

Gemeinde Horw Natur und Umwelt Gemeindehausplatz 1 6048 Horw 041 349 12 63 silvia.hanssen@horw.ch Website Die Gemeinde Horw unterstützt den Bau von Solarstrom-Anlagen auf dem Gemeindegebiet mit einem zusätzlichen Investitionsbeitrag von 20 % der Einmalvergütung EIV (KLEIV oder GREIV). Der maximale Förderbeitrag beträgt 5'000.- Franken. Gemeinde Horw Natur und Umwelt Gemeindehausplatz 1 6048 Horw 041 349 12 63 silvia.hanssen@horw.ch Website Die Gemeinde Horw unterstützt die Gründung Solar-Genossenschaften mit einem Zusatzbeitrag an die Unterstützungsgelder der Albert Koechlin Stiftung (AKS). Die Förderhöhe beträgt 20 % der finanziellen Förderung der AKS. Der maximale Förderbeitrag beträgt 5'000.- Franken.

Gemeinde

Kastanienbaum

Beschreibung

Gemeinde Horw Natur und Umwelt Gemeindehausplatz 1 6048 Horw 041 349 12 63 silvia.hanssen@horw.ch Website Die Gemeinde Horw unterstützt den Bau von Solarstrom-Anlagen auf dem Gemeindegebiet mit einem zusätzlichen Investitionsbeitrag von 20 % der Einmalvergütung EIV (KLEIV oder GREIV). Der maximale Förderbeitrag beträgt 5'000.- Franken. Gemeinde Horw Natur und Umwelt Gemeindehausplatz 1 6048 Horw 041 349 12 63 silvia.hanssen@horw.ch Website Die Gemeinde Horw unterstützt die Gründung Solar-Genossenschaften mit einem Zusatzbeitrag an die Unterstützungsgelder der Albert Koechlin Stiftung (AKS). Die Förderhöhe beträgt 20 % der finanziellen Förderung der AKS. Der maximale Förderbeitrag beträgt 5'000.- Franken.

Gemeinde

Kulmerau

Beschreibung

Triengen Gemeindeverwaltung Oberdorf 2 6234 Triengen 041 935 44 55 gemeindeverwaltung@triengen.ch Website Beschreibung des Förderprogramms der Gemeinde Triengen Die Umwelt- und Energiekommission der Gemeinde Triengen berät den Gemeinderat in Fragen des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Für das Jahr 2025 wurden folgende Fördermaßnahmen entwickelt: 1. Reducierung für den Kauf von Abonnements: - Vergünstigungen für General- und Halbtaxabonnements: Einmalig CHF 10.- Förderbeitrag bei Kauf oder Verlängerung. 2. LED-Beleuchtung: - 20% Rabatt auf LED-Leuchtmittel, maximal CHF 100.–. Dieses Angebot gilt für Sanierungen und Ersatz, jedoch nicht für Neubauten. 3. Wärmepumpen-Boiler: - Förderbeitrag von CHF 500.- für den Ersatz eines Elektroboilers durch einen Wärmepumpen-Boiler. Der Betrag wird pro Parzelle oder Stockwerkeigentümer gewährt. Kantonale Förderungen: Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, z.B. mit finanzieller Unterstützung für: - Wärmedämmungen, - Wärmepumpen, - Holzfeuerungen, - Thermischen Solaranlagen, - Gebäudeenergieausweisen (GEAK Plus) und - umfassenden Minergie-Gesamtsanierungen. Kontaktinformationen: - Adresse: Gemeinde Triengen, Oberdorf 2, 6234 Triengen - Telefon: 041 935 44 55 - E-Mail: gemeindeverwaltung@triengen.ch - Öffnungszeiten: - Montag: 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 - Dienstag: 08:00 - 11:45 - Mittwoch: 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 - Donnerstag: 08:00 - 11:45 | 13:30 - 17:00 - Freitag: 08:00 - 11:45 Zusätzliche Informationen zu Förderprogrammen auf der Website des Bundes sind verfügbar.

Gemeinde

Littau

Beschreibung

Stadt Luzern Umweltberatung Luzern Löwenplatz 11 6004 Luzern 041 412 32 32 info@umweltberatung-luzern.ch Website Der städtische Förderbeitrag für Photovoltaikanlagen beträgt 20 Prozent der Einmalvergütung des Bundes. Dieser Förderbeitrag wird zusätzlich zur Einmalvergütung des Bundes ausbezahlt.

Gemeinde

Luzern

Beschreibung

Stadt Luzern Umweltberatung Luzern Löwenplatz 11 6004 Luzern 041 412 32 32 info@umweltberatung-luzern.ch Website Der städtische Förderbeitrag für Photovoltaikanlagen beträgt 20 Prozent der Einmalvergütung des Bundes. Dieser Förderbeitrag wird zusätzlich zur Einmalvergütung des Bundes ausbezahlt.

Gemeinde

Meggen

Beschreibung

Meggen Umweltschutzstelle am Dorfplatz 3 6045 Meggen 041 379 82 45 Pius.Theiler@meggen.ch Website Die Gemeinde Meggen fördert Anlagen bis 100 kWp. Meggen Umweltschutzstelle am Dorfplatz 3 6045 Meggen 041 379 82 45 Pius.Theiler@meggen.ch Website Unterstützung in Kombination mit PV-Anlagen

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