Lokale Anreize und Förderprogramme für Appenzell A.Rh.

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Für in der Schweiz registrierte Firmen stehen dir unabhängig von deinem Firmensitz folgende finanzielle Anreize zu (für Privatpersonen und öffentliche Institutionen geben wir dir gerne persönlich Auskunft):

Einmalvergütung von Pronovo

Gilt in der ganzen Schweiz.

bis 100kWp

100-150kWp

mehr als 150kWp

Eigenverbrauch

KLEIV

GREIV

Volleinspeisung / ohne Eigenverbrauch

HEIV

HEIV-Auktion

KLEIV: Einmalvergütung für Eigenverbrauchs-Solaranlagen bis 100kWp
Die Förderung beträgt maximal 30% der Referenzkosten, für integrierte Anlagen ca. 10% mehr. Zur Berechnung

GREIV: Einmalvergütung für Eigenverbrauchs-Solaranlagen ab 100kWp
Maximal 30% der Referenzkosten, für integrierte Anlagen wird ein höherer Satz für den Teil unter 100 kW gewährt. Zur Berechnung

HEIV: Einmalvergütung für Solaranlagen bis 150kWp ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung)
Die Förderung deckt bis zu 60% der Referenzkosten. Zur Berechnung

HEIV-Auktion: Förderung von Solaranlagen ab 150kWp ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung)
Es kann zwischen einer Auktionen zur Einmalvergütung oder seit 2025 zur gleitenden Marktprämie (GMP) mit einer fixen Vergütungsdauer von 20 Jahren gewählt werden.

Zusätzlicher Bonus: Für Anlagen mit einer Neigung von über 75° (also auch Fassadenanlagen), einem Standort über 1500 m.ü.M., für Parkflächen sowie für gebäudeintegrierte Anlagen gib es einen entsprechenden Bonus welcher zur Einmalvergütung oder der gleitenden Marktprämie addiert wird.

Stiftung Schweizer Berghilfe

Ein Gesuch wird bei der Schweizer Berghilfe gestellt, wobei folgende Leitkriterien wichtig sind.

Es wird nur eine Restfinanzierung von geplanten Investitionen evaluiert, also nach Ausschöpfen der Eigenmittel, öffentlicher Fördergelder und Bankkredite.

Es werden nur im Berggebiet ansässige landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen und Gemeinschaften (Korporationen, Genossenschaften, Vereine, Burgergemeinden, etc.) berücksichtigt.

Hier gibt es weitere Informationen Mehr erfahren

Gemeinde

Buehler

Beschreibung

Kanton Appenzell Ausserrhoden Amt für Umwelt Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau 071 353 65 35 afu@ar.ch Website Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum nach 1.1.2022, die über eine rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes verfügen. Im Gegensatz zu allen anderen kantonalen Fördermassnahmen muss das Gesuch nicht vor Installationsbeginn eingereicht werden, da sich die Förderung auf die Einmalvergütung des Bundes abstützt. Die rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes dient als Grundlage für die Auszahlung der kantonalen Fördergelder. Auskunft zu diesem Förderangebot gibt das Amt für Umwelt: 071 353 65 35 / afu@ar.ch Förderbeitrag: - Verdoppelung der Einmalvergütung des Bundes (abzgl. Pflichtteil bei Neubauten)

Gemeinde

Gais

Beschreibung

Kanton Appenzell Ausserrhoden Amt für Umwelt Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau 071 353 65 35 afu@ar.ch Website Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum nach 1.1.2022, die über eine rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes verfügen. Im Gegensatz zu allen anderen kantonalen Fördermassnahmen muss das Gesuch nicht vor Installationsbeginn eingereicht werden, da sich die Förderung auf die Einmalvergütung des Bundes abstützt. Die rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes dient als Grundlage für die Auszahlung der kantonalen Fördergelder. Auskunft zu diesem Förderangebot gibt das Amt für Umwelt: 071 353 65 35 / afu@ar.ch Förderbeitrag: - Verdoppelung der Einmalvergütung des Bundes (abzgl. Pflichtteil bei Neubauten)

Gemeinde

Grub-AR

Beschreibung

Kanton Appenzell Ausserrhoden Amt für Umwelt Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau 071 353 65 35 afu@ar.ch Website Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum nach 1.1.2022, die über eine rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes verfügen. Im Gegensatz zu allen anderen kantonalen Fördermassnahmen muss das Gesuch nicht vor Installationsbeginn eingereicht werden, da sich die Förderung auf die Einmalvergütung des Bundes abstützt. Die rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes dient als Grundlage für die Auszahlung der kantonalen Fördergelder. Auskunft zu diesem Förderangebot gibt das Amt für Umwelt: 071 353 65 35 / afu@ar.ch Förderbeitrag: - Verdoppelung der Einmalvergütung des Bundes (abzgl. Pflichtteil bei Neubauten)

Gemeinde

Heiden

Beschreibung

Kanton Appenzell Ausserrhoden Amt für Umwelt Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau 071 353 65 35 afu@ar.ch Website Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum nach 1.1.2022, die über eine rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes verfügen. Im Gegensatz zu allen anderen kantonalen Fördermassnahmen muss das Gesuch nicht vor Installationsbeginn eingereicht werden, da sich die Förderung auf die Einmalvergütung des Bundes abstützt. Die rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes dient als Grundlage für die Auszahlung der kantonalen Fördergelder. Auskunft zu diesem Förderangebot gibt das Amt für Umwelt: 071 353 65 35 / afu@ar.ch Förderbeitrag: - Verdoppelung der Einmalvergütung des Bundes (abzgl. Pflichtteil bei Neubauten)

Gemeinde

Herisau

Beschreibung

Kanton Appenzell Ausserrhoden Amt für Umwelt Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau 071 353 65 35 afu@ar.ch Website Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum nach 1.1.2022, die über eine rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes verfügen. Im Gegensatz zu allen anderen kantonalen Fördermassnahmen muss das Gesuch nicht vor Installationsbeginn eingereicht werden, da sich die Förderung auf die Einmalvergütung des Bundes abstützt. Die rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes dient als Grundlage für die Auszahlung der kantonalen Fördergelder. Auskunft zu diesem Förderangebot gibt das Amt für Umwelt: 071 353 65 35 / afu@ar.ch Förderbeitrag: - Verdoppelung der Einmalvergütung des Bundes (abzgl. Pflichtteil bei Neubauten)

Gemeinde

Hundwil

Beschreibung

Kanton Appenzell Ausserrhoden Amt für Umwelt Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau 071 353 65 35 afu@ar.ch Website Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum nach 1.1.2022, die über eine rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes verfügen. Im Gegensatz zu allen anderen kantonalen Fördermassnahmen muss das Gesuch nicht vor Installationsbeginn eingereicht werden, da sich die Förderung auf die Einmalvergütung des Bundes abstützt. Die rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes dient als Grundlage für die Auszahlung der kantonalen Fördergelder. Auskunft zu diesem Förderangebot gibt das Amt für Umwelt: 071 353 65 35 / afu@ar.ch Förderbeitrag: - Verdoppelung der Einmalvergütung des Bundes (abzgl. Pflichtteil bei Neubauten)

Gemeinde

Lustmuehle

Beschreibung

Kanton Appenzell Ausserrhoden Amt für Umwelt Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau 071 353 65 35 afu@ar.ch Website Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum nach 1.1.2022, die über eine rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes verfügen. Im Gegensatz zu allen anderen kantonalen Fördermassnahmen muss das Gesuch nicht vor Installationsbeginn eingereicht werden, da sich die Förderung auf die Einmalvergütung des Bundes abstützt. Die rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes dient als Grundlage für die Auszahlung der kantonalen Fördergelder. Auskunft zu diesem Förderangebot gibt das Amt für Umwelt: 071 353 65 35 / afu@ar.ch Förderbeitrag: - Verdoppelung der Einmalvergütung des Bundes (abzgl. Pflichtteil bei Neubauten)

Gemeinde

Lutzenberg

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Kanton Appenzell Ausserrhoden Amt für Umwelt Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau 071 353 65 35 afu@ar.ch Website Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahmedatum nach 1.1.2022, die über eine rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes verfügen. Im Gegensatz zu allen anderen kantonalen Fördermassnahmen muss das Gesuch nicht vor Installationsbeginn eingereicht werden, da sich die Förderung auf die Einmalvergütung des Bundes abstützt. Die rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes dient als Grundlage für die Auszahlung der kantonalen Fördergelder. Auskunft zu diesem Förderangebot gibt das Amt für Umwelt: 071 353 65 35 / afu@ar.ch Förderbeitrag: - Verdoppelung der Einmalvergütung des Bundes (abzgl. Pflichtteil bei Neubauten)

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