Lokale Anreize und Förderprogramme für Aargau

Für in der Schweiz registrierte Firmen stehen dir unabhängig von deinem Firmensitz folgende finanzielle Anreize zu (für Privatpersonen und öffentliche Institutionen geben wir dir gerne persönlich Auskunft):
Einmalvergütung von Pronovo
Gilt in der ganzen Schweiz.
KLEIV: Einmalvergütung für Eigenverbrauchs-Solaranlagen bis 100kWp
Die Förderung beträgt maximal 30% der Referenzkosten, für integrierte Anlagen ca. 10% mehr. Zur Berechnung
GREIV: Einmalvergütung für Eigenverbrauchs-Solaranlagen ab 100kWp
Maximal 30% der Referenzkosten, für integrierte Anlagen wird ein höherer Satz für den Teil unter 100 kW gewährt. Zur Berechnung
HEIV: Einmalvergütung für Solaranlagen bis 150kWp ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung)
Die Förderung deckt bis zu 60% der Referenzkosten. Zur Berechnung
HEIV-Auktion: Förderung von Solaranlagen ab 150kWp ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung)
Es kann zwischen einer Auktionen zur Einmalvergütung oder seit 2025 zur gleitenden Marktprämie (GMP) mit einer fixen Vergütungsdauer von 20 Jahren gewählt werden.
Zusätzlicher Bonus: Für Anlagen mit einer Neigung von über 75° (also auch Fassadenanlagen), einem Standort über 1500 m.ü.M., für Parkflächen sowie für gebäudeintegrierte Anlagen gib es einen entsprechenden Bonus welcher zur Einmalvergütung oder der gleitenden Marktprämie addiert wird.
Stiftung Schweizer Berghilfe
Ein Gesuch wird bei der Schweizer Berghilfe gestellt, wobei folgende Leitkriterien wichtig sind.
Es wird nur eine Restfinanzierung von geplanten Investitionen evaluiert, also nach Ausschöpfen der Eigenmittel, öffentlicher Fördergelder und Bankkredite.
Es werden nur im Berggebiet ansässige landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen und Gemeinschaften (Korporationen, Genossenschaften, Vereine, Burgergemeinden, etc.) berücksichtigt.
Hier gibt es weitere Informationen Mehr erfahren
Gemeinde
Aarau
Beschreibung
Stadt Aarau Umweltfachstelle Rathausgasse 1 5000 Aarau 062 836 02 49 foerderprogramm@aarau.ch Website Förderbeitrag variiert je nach Art der Anlage. Pro Anlage werden maximal 15'000 Fr. gefödert.
Gemeinde
Ammerswil-AG
Beschreibung
Stadt Lenzburg Fachstelle Umwelt, Abt. Tiefbau & Verkehr Kronenplatz 24 5600 Lenzburg 062 886 45 26 energie@lenzburg.ch Website Gefördert werden neue Batteriespeicher von mindestens 4 kWh im Verbund mit einer PV-Anlage. Keine Erweiterungen bestehender Speicherkapazität. Einmaliger Beitrag: 1000 Fr.
Gemeinde
Baden
Beschreibung
Stadt Baden Koordination Energie Rathausgasse 5 5400 Baden 056 200 82 92 christian.vogler@baden.ch Website Der Bund fördert Photovoltaikanlagen über einen einmaligen Investitionsbeitrag, die sogenannte Einmalvergütung (EIV). Die Stadt Baden erhöht die EIV um 50 Prozent. Die Fördermittelbewirtschaftung für den Bund führt die Pronovo AG durch. Informationen zur Fördermittelhöhe und zur Antragstellung sind auf deren Webseite publiziert. Basis des Förderantrags an die Stadt Baden ist die Anmeldung der Anlage bei der Pronovo AG und die zugehörige Bestätigung der EIV. Beantragen Sie den zusätzlichen Förderbeitrag bei der Stadt Baden sobald Sie von der Pronovo AG die definitive Bestätigung über die Höhe der EIV erhalten haben. Der Bund fördert Photovoltaikanlagen über einen einmaligen Investitionsbeitrag, die sogenannte Einmalvergütung (EIV). Die Stadt Baden erhöht die EIV um 50 Prozent. Die Fördermittelbewirtschaftung für den Bund führt die Pronovo AG durch. Informationen zur Fördermittelhöhe und zur Antragstellung sind auf deren Webseite publiziert. Basis des Förderantrags an die Stadt Baden ist die Anmeldung der Anlage bei der Pronovo AG und die zugehörige Bestätigung der EIV. Beantragen Sie den zusätzlichen Förderbeitrag bei der Stadt Baden sobald Sie von der Pronovo AG die definitive Bestätigung über die Höhe der EIV erhalten haben.
Gemeinde
Besenbueren
Beschreibung
Gemeinde Besenbüren Kantonsstrasse 10 5627 Besenbüren 056 677 87 70 gemeindeverwaltung@besenbueren.ch Website Auf bestehenden Gebäuden, ab 4,0 kWp
Gemeinde
Daettwil-AG
Beschreibung
Stadt Baden Koordination Energie Rathausgasse 5 5400 Baden 056 200 82 92 christian.vogler@baden.ch Website Der Bund fördert Photovoltaikanlagen über einen einmaligen Investitionsbeitrag, die sogenannte Einmalvergütung (EIV). Die Stadt Baden erhöht die EIV um 50 Prozent. Die Fördermittelbewirtschaftung für den Bund führt die Pronovo AG durch. Informationen zur Fördermittelhöhe und zur Antragstellung sind auf deren Webseite publiziert. Basis des Förderantrags an die Stadt Baden ist die Anmeldung der Anlage bei der Pronovo AG und die zugehörige Bestätigung der EIV. Beantragen Sie den zusätzlichen Förderbeitrag bei der Stadt Baden sobald Sie von der Pronovo AG die definitive Bestätigung über die Höhe der EIV erhalten haben. Der Bund fördert Photovoltaikanlagen über einen einmaligen Investitionsbeitrag, die sogenannte Einmalvergütung (EIV). Die Stadt Baden erhöht die EIV um 50 Prozent. Die Fördermittelbewirtschaftung für den Bund führt die Pronovo AG durch. Informationen zur Fördermittelhöhe und zur Antragstellung sind auf deren Webseite publiziert. Basis des Förderantrags an die Stadt Baden ist die Anmeldung der Anlage bei der Pronovo AG und die zugehörige Bestätigung der EIV. Beantragen Sie den zusätzlichen Förderbeitrag bei der Stadt Baden sobald Sie von der Pronovo AG die definitive Bestätigung über die Höhe der EIV erhalten haben.
Gemeinde
Ennetbaden
Beschreibung
Gemeinde Ennetbaden Abteilung Bau und Planung Grendelstrasse 9 5408 Ennetbaden 056 200 06 05 bauundplanung@ennetbaden.ch Website Der Bund fördert Photovoltaikanlagen über einen einmaligen Investitionsbeitrag, die sogenannte Einmalvergütung (EIV). Die Gemeinde Ennetbaden erhöht die EIV um 50 Prozent. Die Fördermittelbewirtschaftung für den Bund führt die Pronovo AG durch. Informationen zur Fördermittelhöhe und zur Antragstellung sind auf deren Webseite (www.pronovo.ch) publiziert.
Gemeinde
Kaiseraugst
Beschreibung
Gemeinde Kaiseraugst Abteilung Bau Dorfstrasse 17 4303 Kaiseraugst 061 816 90 60 bau@kaiseraugst.ch Website Förderbeitrag: 100% vom Bundesbeitrag
Gemeinde
Koblenz
Beschreibung
Gemeindeverwaltung Koblenz Achenbergstr. 6 5322 Koblenz 056 246 12 00 kanzlei@koblenz.ch Website Bauverwaltung - Gemeindeverwaltung Koblenz Die Bauverwaltung ist für Fragen zu Bauvorhaben und Baugesuchen zuständig und betreut öffentliche Hoch- und Tiefbauten sowie die gemeindeeigenen Werke. Ab 1. Januar 2024 wird die Bauverwaltung durch das Ingenieurbüro Senn AG unterstützt. Ingenieurbüro Senn AG: - Adresse: Südallee 2, Postfach 43, 5415 Nussbaumen - Telefon: 056 296 30 00 - Fax: 056 296 30 03 - E-Mail: ingsenn@ingsenn.ch - Webseite: [www.ingsenn.ch](http://www.ingsenn.ch) - Zuständige Person: Caroline Berger - E-Mail: cab(at)ingsenn.ch - Telefon: 056 296 33 11 Kontaktinformationen Bauverwaltung: - Adresse: Gemeindeverwaltung Koblenz, Achenbergstr. 6, 5322 Koblenz - Telefon: 056 246 12 00 - Fax: 056 246 12 22 - E-Mail: kanzlei(at)koblenz.ch Öffnungszeiten: - Montag: 09.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr - Dienstag: geschlossen, 14.00 - 16.30 Uhr - Mittwoch: geschlossen, 14.00 - 16.30 Uhr - Donnerstag: 09.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 16.30 Uhr - Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr, geschlossen Förderung von Energiesparmassnahmen: Informationen hierzu sind bei der Bauverwaltung oder über den Kanton erhältlich. Bitte kontaktieren Sie die Bauverwaltung während der angegebenen Öffnungszeiten für weitere Informationen oder zur Vereinbarung von Terminen.
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